AGBs – Hotel MOTTO

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES HOTEL MOTTO BETREFFEND BEHERBERGUNG (Fassung Juli 2021)

1.    Geltungsbereich
1.1.    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen, welche die Hotel MOTTO BetriebsgesmbH mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift Bruno-Kreisky-Platz 1, A-1220 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien unter FN 229139 w, (im Folgenden „Hotel MOTTO“) gegenüber dem Gast und seinen jeweiligen Begleitpersonen, welche Lieferungen und Leistungen von Hotel MOTTO in Anspruch nehmen (im Folgenden gemeinsam „Gast“), einem Veranstalter oder sonstigen Vertragspartnern, welche für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließen (im Folgenden „Vertragspartner“), aus oder in Zusammenhang mit einem Beherbergungsvertrag erbringt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Die Lieferungen und Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Hotelzimmern und sonstigen Räumlichkeiten, bspw. für Seminare, Tagungen, Präsentationen, Konferenzen, und sonstigen Veranstaltungen, sowie allen damit zusammenhängenden weiteren Lieferungen und Leistungen des Hotel MOTTO, wie dem Verkauf von Speisen und Getränken (F&B), auf Grundlage des zwischen Hotel MOTTO und dem Vertragspartner abgeschlossenen Beherbergungsvertrages (im Folgenden in Bezug auf alle oben genannten Lieferungen und Leistungen „Beherbergungsvertrag“). Das Hotel MOTTO ist berechtigt, seine Lieferungen und Leistungen durch Dritte zu erfüllen.

1.2.    Diese AGB beziehen sich auf den Beherbergungsvertrag, der mit Hotel MOTTO abgeschlossen wird. AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn Hotel MOTTO diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.

2.    Vertragsabschluss und Anzahlung
2.1.    Die Angebote von Hotel MOTTO auf deren Website (www.hotelMOTTO.at) sind unverbindlich.

2.2.    Buchungen durch den Vertragspartner sowie mündliche Absprachen gelten erst dann als angenommen bzw. verbindlich, wenn sie von Hotel MOTTO mittels vertretungsbefugter Personen schriftlich bestätigt bzw. ausdrücklich über die Buchungsplattform nach dem dort festgelegten Prozedere vereinbart wurden. Korrespondenz jeglicher Art, die lediglich den Eingang einer Buchung bestätigt (wie z.B. – jedoch nicht beschränkt auf – automatisch generierte, per E-Mail versandte elektronische Empfangsbestätigungen bei Buchungen über die Buchungsplattform), gilt nicht als Annahme der eigentlichen Buchung. Stillschweigen von Hotel MOTTO gilt nicht als Zustimmung. Enthält die Buchungsbestätigung von Hotel MOTTO Änderungen gegenüber der Buchung, so gelten diese Änderungen als vom Vertragspartner genehmigt, wenn er ihnen nicht binnen 24 Stunden widerspricht. Für etwaige Irrtümer im Rahmen des Buchungsvorganges übernimmt Hotel MOTTO keine Verantwortung bzw. Überprüfungspflicht, wenn nicht deren Richtigstellung seitens des Vertragspartners prompt, spätestens jedoch binnen 2 Stunden, nach Empfang der Buchungsbestätigung erfolgt.

2.3.    Wenn der Besteller den Vertrag im Namen eines Dritten abschließt, so wird nicht er, sondern der Dritte Vertragspartner von Hotel MOTTO. Der Besteller hat Hotel MOTTO darauf rechtzeitig und vor Vertragsabschluss besonders hinzuweisen, seine schriftliche Bevollmächtigung für den konkreten Vertragsabschluss zu übersenden bzw. zu übergeben und Hotel MOTTO den Namen und die Anschrift des tatsächlichen Vertragspartners mitzuteilen. In jedem Fall einer fehlenden oder nicht ausreichenden Bevollmächtigung durch den (intendierten) Vertragspartner gilt der Besteller selbst als Vertragspartner und haftet, ungeachtet des Grades seines eigenen Verschuldens, für das Erfüllungsinteresse.

2.4.    Hotel MOTTO ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine angemessene Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung (z.B. in Form einer Kreditkartengarantie oder einer Anzahlung) bis zu 100% der vereinbarten Vertragssumme zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer vom Vertragspartner zu verlangen. Die Buchung gilt in diesem Fall erst als mit Eingang der geforderten Sicherheitsleistung/Anzahlung bei Hotel MOTTO durch den Vertragspartner getätigt, wobei der Beherbergungsvertrag in diesem Fall erst durch neuerliche Annahme der Buchung durch Hotel MOTTO zustande kommt. 

2.5.    In jedem Fall hat der Vertragspartner bei Buchungen der nachfolgenden Größenordnungen verpflichtend eine Anzahlung in Höhe von 90%   der vereinbarten Vertragssumme zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer zu den nachfolgend genannten Terminen zu leisten wie folgt:

-    ab 8-19 Zimmern spätestens 30 Kalendertage (einlangend) vor Beginn des ersten Kalendertages der Beherbergung im Hotel MOTTO (im Folgenden „Anreisetag“);
-    ab 20-39 Zimmern spätestens 60 Kalendertage (einlangend) vor Beginn des Anreisetages;
-    ab 40 Zimmern spätestens 90 Kalendertage (einlangend) vor Beginn des Anreisetages.

Die Bestimmungen in Punkt 2.4 dieser AGB gelten sinngemäß. Die Anzahlung ist auf die vereinbarte Vertragssumme zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer anzurechnen.

2.6.    Gerät der Vertragspartner mit der Leistung der Anzahlung in Verzug, ist Hotel MOTTO ungeachtet der Bestimmungen in Punkt 2.4 dieser AGB zur Aufkündigung des jeweils betroffenen Beherbergungsvertrages nach nochmaliger schriftlicher Aufforderung (per E-Mail ausreichend) und Nachfristsetzung von 2 Banktagen aus wichtigem, vom Vertragspartner zu vertretendem Grund, berechtigt. Eine solche Aufkündigung gilt als Stornierung durch den Vertragspartner, sodass Hotel MOTTO zur Verrechnung der weiter unten festgelegten (verschuldensunabhängigen) Stornogebühren berechtigt ist. Weitere Schadenersatzansprüche von Hotel MOTTO bleiben dadurch unberührt aufrecht.

3.    Vertragssumme/Preise und Zahlungskonditionen
3.1.    Die vereinbarte Vertragssumme zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer bestimmt sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste des Hotel MOTTO. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, lokaler Abgaben und für die jeweils geringste anwendbare Einheit (Personen, Tage udgl.). Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den vereinbarten Gegenstand der Lieferungen und nach Vertragsabschluss, gilt die vereinbarte Vertragssumme zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer entsprechend angepasst; bei Verträgen mit Verbrauchern jedoch nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung/Beherbergung 3 Kalendermonate überschreitet.

3.2.    Die vereinbarte Vertragssumme zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer der bestätigten Buchung ist, vorbehaltlich der Bestimmungen in den Punkten 3.1 und  3.3 dieser AGB bindend. Allfällige Sonderpreise oder -konditionen, die temporär als Aktion ausgelobt werden, gelten nicht für einen bereits geschlossenen Beherbergungsvertrag, auch wenn sich diese Sonderpreise oder -konditionen auf den Zeitpunkt der Beherbergung beziehen. 

3.3.    Überschreitet der Zeitraum zwischen Buchung und dem Anreisetag 3 Kalendermonate, so ist Hotel MOTTO berechtigt, die vereinbarte Vertragssumme zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer entsprechend anzuheben. Die vereinbarte Vertragssumme verändert sich in diesem Fall im gleichen Verhältnis wie sich der Verbraucherpreisindex 2020, verlautbart von der STATISTIK Austria unter (www.statistik.at), verändert. Basis der Wertsicherung ist die für den Monat des Vertragsabschlusses veröffentlichte Indexzahl (= 100), Vergleichsindex ist der letzte veröffentlichte Index vor Beginn des ersten Kalendertages der Beherbergung im Hotel MOTTO. Schwankungen von bis zu 5% bleiben unberücksichtigt.

3.4.    Hotel MOTTO wird den Vertragspartner schriftlich (per E-Mail ausreichend) über die gewünschte Preiserhöhung nach obigen Bestimmungen informieren. Der Vertragspartner hat das Recht, binnen 3 Kalendertagen ab schriftlicher Information vom jeweils betroffenen Beherbergungsvertrag schriftlich (per E-Mail ausreichend) zurückzutreten, wenn er die nach obigen Bestimmungen erhöhte Vertragssumme zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer nicht akzeptiert. Hotel MOTTO kann einen solchen Rücktritt durch den Vertragspartner auch einseitig wieder abwenden, wenn Hotel MOTTO auf die aus obigen Bestimmungen resultierende Erhöhung der Vertragssumme zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer binnen wiederum 3 Kalendertagen ab Zugang der Kündigung durch den Vertragspartner schriftlich (per E-Mail ausreichend) gegenüber dem Vertragspartner verzichtet.

3.5.    Die vereinbarte Vertragssumme zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer kann von Hotel MOTTO weiters geändert werden, wenn der Vertragspartner Änderungen in der Buchung, insbesondere hinsichtlich der Anzahl der Gäste und des Mietzeitraums, vornimmt.

3.6.    Der Zahlungsanspruch von Hotel MOTTO ist unverzüglich ab Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Hotel MOTTO steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung der erbrachten Lieferungen und Leistung zu. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als beim Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Bei Zahlungsverzug gelten bei Unternehmern als Vertragspartner Verzugszinsen in der Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz pro Jahr und bei Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes Verzugszinsen in der Höhe von 5% pro Kalenderjahr als vereinbart. Dies gilt ebenso für die in Verbindung mit den gebuchten Lieferungen und Leistungen stehenden Kosten und Auslagen von Hotel MOTTO gegenüber Dritten, soweit diese Kosten und Auslagen im Beherbergungsvertrag festgelegt oder vom Vertragspartner genehmigt worden sind oder mit den vereinbarten Lieferungen und Leistungen üblicherweise verbunden sind. 

3.7.    Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderungen von Hotel MOTTO verbundenen, angemessenen und zweckmäßigen Kosten und Aufwände, wie insbesondere tarifmäßig festgelegte Inkassokosten bzw. Mahnkosten, wie insbesondere anwaltliche Mahnschreiben, zu tragen. Im Falle von Mahnungen behält sich Hotel MOTTO vor, pro versendetem Mahnschreiben eine Aufwandspauschale in Höhe von € 20,-- zuzüglich Umsatzsteuer zu verrechnen.

3.8.    Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt Hotel MOTTO, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen jedenfalls von einer Sicherheitsleistung oder Anzahlung in Höhe von bis zu 100% der noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen.

3.9.    Zahlung sowie Sicherheitsleistungen und Anzahlungen sind ohne Abzug und ohne Skonto fällig. Kosten von Geldtransaktionen (z.B. Überweisungsspesen) trägt in jedem Fall der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen. Hotel MOTTO ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Werden Devisen akzeptiert, werden diese nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen, wobei der Vertragspartner alle damit zusammenhängenden Kosten zu tragen hat. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Lieferungen und Leistungen ist ausgeschlossen.

3.10.    Nutzt der Vertragspartner für die Bezahlung eine Kreditkarte, auch ohne diese physisch vorzulegen (z.B. über Telefon, Internet o.ä.), ist der Vertragspartner im Verhältnis zu Hotel MOTTO nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber diese Belastung zu widerrufen.

3.11.    Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung der vereinbarten Vertragssumme zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer oder ist er damit im Verzug, so steht Hotel MOTTO das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gemäß § 1101 ABGB an den vom Vertragspartner eingebrachten Sachen zu, wobei der Anschein als vereinbart gilt, dass alle in die vom Vertragspartner gemieteten Räume eingebrachten Sachen in dessen unbelasteten Eigentum stehen. Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht Hotel MOTTO weiters zur Sicherung seiner sonstigen Forderungen aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstige Auslagen, die für den Vertragspartner gemacht wurden, und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu.

3.12.    Der Vertragspartner kann gegenüber einer Forderung von Hotel MOTTO nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten ist oder von einem Gericht rechtskräftig festgestellt wurde. Sinngemäß gilt dies für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen eigener Forderungen des Vertragspartners. Solche Forderungen dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung von Hotel MOTTO abgetreten werden.

3.13.    Der Vertragspartner ist – so nicht anders schriftlich vereinbart – verpflichtet, spätestens am Abreisetag die vereinbarte Vertragssumme zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch den Vertragspartner und/oder die ihm zurechenbaren Gäste entstanden sind, jeweils zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer, zu bezahlen. Für derartige Mehrbeträge haften, soweit nicht anders ausdrücklich schriftlich (per E-Mail ausreichend) vereinbart, der Vertragspartner und jeder der ihm zurechenbaren Gäste (soweit volljährig) zur ungeteilten Hand.

3.14.    Hotel MOTTO akzeptiert keine Fremdwährungen. Es ist ausschließlich in Euro zu bezahlen.

3.15.    Hotel MOTTO steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Lieferungen und Leistungen zu.

4.    Nutzung und Übergabe von Hotelräumlichkeiten, Abreise
4.1.    Die Zurverfügungstellung von Hotelzimmern und/oder sonstigen Räumlichkeiten, bspw. für Seminare, Tagungen, Präsentationen, Konferenzen, und sonstigen Veranstaltungen, erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken bzw. den jeweils vereinbarten Veranstaltungszwecken, sofern Hotel MOTTO nicht eine alternative Nutzung der Räumlichkeiten ausdrücklich und schriftlich im Einzelfall genehmigt hat. Durch den Abschluss des Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der gebuchten Hotelzimmer und/oder sonstigen Räumlichkeiten sowie der sonstigen Einrichtungen des Hotel MOTTO, soweit letztere allen Gästen zur Benützung offen stehen.

4.2.    Die Weitergabe oder Untervermietung der überlassenen Räumlichkeiten an Dritte sowie auch die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Räumlichkeiten durch Dritte ist ohne ausdrücklicher, vorab schriftlich zu erteilender Genehmigung durch Hotel MOTTO nicht gestattet. Der Vertragspartner hat sein Verhalten im Hotel den ausgehängten Hotel- und Gästerichtlinien von Hotel MOTTO (im Folgenden „Hotel Booklet“) (abrufbar unter www.hotelMOTTO.at) anzupassen und hat weiters dafür zu sorgen und haftet dafür, dass die ihm zurechenbaren Gäste dies ebenfalls tun.

4.3.    Gebuchte Räumlichkeiten stehen dem Vertragspartner und den ihm zurechenbaren Gästen am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung, sofern eine unentgeltliche frühere Benutzung durch Hotel MOTTO nicht ausdrücklich vorab schriftlich (per E-Mail ausreichend) genehmigt wurde. Werden Räumlichkeiten ohne eine solche Genehmigung der unentgeltlichen früheren Benutzung durch Hotel MOTTO erstmalig vor 15:00 Uhr in Anspruch genommen, so zählt der vorangegangene Tag als Anreisetag. Hotel MOTTO hat diesfalls das Recht, diese vorangegangene Nacht zum aktuellen Logispreis laut in diesem Zeitraum gültiger Preisliste von Hotel MOTTO (Listenpreis) zu verrechnen.

4.4.    Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat Hotel MOTTO das Recht, gebuchte Räumlichkeiten am Anreisetag anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner und/oder die ihm zurechenbaren Gäste hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten können, sofern der Vertragspartner bzw. die ihm zurechenbaren Gäste bis zu diesem Zeitpunkt die gebuchten Räumlichkeiten nicht übernommen haben. Diesfalls besteht keine Beherbergungspflicht. Hat der Vertragspartner eine Sicherheitsleistung erbracht und wurden die Räumlichkeiten für mehr als eine Nacht gebucht, bleiben die Räumlichkeiten unabhängig vom Zeitpunkt der Anreise bis 12:00 Uhr mittags des dem Anreisetag nächstfolgenden Kalendertages reserviert; danach besteht wiederum keine Beherbergungspflicht.

4.5.    Die gebuchten Räumlichkeiten müssen am Abreisetag spätestens um 11:00 Uhr vormittags am letzten Kalendertag der Beherbergung im Hotel MOTTO (im Folgenden „Abreisetag“) geräumt sein. Ist dies aus Gründen nicht der Fall, die vom Vertragspartner und/oder den ihm zurechenbaren Gästen zu vertreten sind, ist Hotel MOTTO berechtigt, einen weiteren vollen Kalendertag zum aktuellen Logispreis laut in diesem Zeitraum gültiger Preisliste von Hotel MOTTO (Listenpreis) zu verrechnen. Weitere Schadenersatzansprüche von Hotel MOTTO bleiben dadurch unberührt aufrecht.

4.6.    Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts bzw. sonstiger Lieferungen und Leistungen von Hotel MOTTO rechtzeitig an, so kann letztere das Anbot der Verlängerung des Aufenthaltes und der damit verbundenen Änderung des Beherbergungsvertrages nach freiem Ermessen annehmen. Hotel MOTTO trifft dazu keine Verpflichtung, sodass der Vertragspartner keinen Anspruch darauf hat, den Aufenthalt zu verlängern und/oder den Beherbergungsvertrag abzuändern. Hotel MOTTO ist berechtigt, die vereinbarte Vertragssumme zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer bei solchen Verlängerungen auch unabhängig von den bisherigen Konditionen des Vertragspartners anzupassen.

5.    Rücktritt vom Beherbergungsvertrag durch den Vertragspartner bzw. Reduktion des Vertragsumfanges – Stornogebühr

5.1.    Bei Stornierung des Beherbergungsvertrages bzw. Reduktion des Vertragsumfanges (welche jedenfalls schriftlich, per E-Mail ausreichend, zu erfolgen hat) nach Abschluss des Beherbergungsvertrages ist der Vertragspartner, ausgenommen in Fällen Höherer Gewalt und sofern von Hotel MOTTO schuldhaft zu vertreten, zur Leistung der nachfolgend genannten Zahlungen als Reuegeld im Sinne des § 909 ABGB (im Folgenden „Stornogebühr“) verpflichtet. Eine gänzliche oder teilweise Stornierung des Beherbergungsvertrages bzw. Reduktion des Vertragsumfanges von Buchungen durch den Vertragspartner nach Abschluss des Beherbergungsvertrages bis spätestens 6 Monate vor dem Anreisetag ist kostenfrei möglich; allenfalls davor geleistete Anzahlungen verbleiben aber jedenfalls bei Hotel MOTTO und gelten in diesem Fall in selber Höhe als anwendbare Stornogebühr. Stornierte Zimmer und sonstige Lieferungen und Leistungen können von Hotel MOTTO an Dritte vergeben werden, ohne dass sich der sich daraus ergebende Vorteil für das Hotel MOTTO auf die Höhe der Stornogebühr auswirkt.

-    Buchungen von 1-7 Zimmern:  

  •    Hier gelten die Buchungsbedingungen (ob Vorausbuchung, nicht refundierte Online-Buchungen, etc.) lt. Buchungsbestätigung. 


-    Buchungen von 8-19 Zimmern:   

  • 80% der vereinbarten und von der Stornierung des Beherbergungsvertrages bzw. Reduktion des Vertragsumfanges betroffenen Vertragssumme zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer, wenn die Stornierung des Beherbergungsvertrages bzw. Reduktion des Vertragsumfanges später als 30 Kalendertage aber früher als 14 Kalendertage vor dem Anreisetag Hotel MOTTO zugeht;
  • 90% der vereinbarten und von der Stornierung des Beherbergungsvertrages bzw. Reduktion des Vertragsumfanges betroffenen Vertragssumme zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer, wenn die Stornierung des Beherbergungsvertrages bzw. Reduktion des Vertragsumfanges später als 14 Kalendertage aber früher als 7 Kalendertage vor dem Anreisetag Hotel MOTTO zugeht.
  • 95% der vereinbarten und von der Stornierung des Beherbergungsvertrages bzw. Reduktion des Vertragsumfanges betroffenen Vertragssumme zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer, wenn die Stornierung des Beherbergungsvertrages bzw. Reduktion des Vertragsumfanges später als 7 Kalendertage aber früher als 72 Stunden vor dem Anreisetag Hotel MOTTO zugeht.
  • Eine Stornierung bzw. Reduktion des Vertragsumfanges später als 72 Stunden vor dem Anreisetag ist unzulässig, die Stornogebühr beträgt in diesem Fall 100% der vereinbarten und von der Stornierung des Beherbergungsvertrages bzw. Reduktion des Vertragsumfanges betroffenen Vertragssumme zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer.

-    Buchungen von 20-39 Zimmern:   

  • 60% der vereinbarten und von der Stornierung des Beherbergungsvertrages bzw. Reduktion des Vertragsumfanges betroffenen Vertragssumme zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer, wenn die Stornierung des Beherbergungsvertrages bzw. Reduktion des Vertragsumfanges später als 60 Kalendertage aber früher als 30 Kalendertage vor dem Anreisetag Hotel MOTTO zugeht;
  • 80% der vereinbarten und von der Stornierung des Beherbergungsvertrages bzw. Reduktion des Vertragsumfanges betroffenen Vertragssumme zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer, wenn die Stornierung des Beherbergungsvertrages bzw. Reduktion des Vertragsumfanges später als 30 Kalendertage aber früher als 14 Kalendertage vor dem Anreisetag Hotel MOTTO zugeht. 
  • 90% der vereinbarten und von der Stornierung des Beherbergungsvertrages bzw. Reduktion des Vertragsumfanges betroffenen Vertragssumme zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer, wenn die Stornierung des Beherbergungsvertrages bzw. Reduktion des Vertragsumfanges später als 14 Kalendertage aber früher als 7 Kalendertage vor dem Anreisetag Hotel MOTTO zugeht
  • 95% der vereinbarten und von der Stornierung des Beherbergungsvertrages bzw. Reduktion des Vertragsumfanges betroffenen Vertragssumme zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer, wenn die Stornierung des Beherbergungsvertrages bzw. Reduktion des Vertragsumfanges später als 7 Kalendertage aber früher als 72 Stunden vor dem Anreisetag Hotel MOTTO zugeht. 
  • Eine Stornierung bzw. Reduktion des Vertragsumfanges später als 72 Stunden vor dem Anreisetag ist unzulässig, die Stornogebühr beträgt in diesem Fall 100% der vereinbarten und von der Stornierung des Beherbergungsvertrages bzw. Reduktion des Vertragsumfanges betroffenen Vertragssumme zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer.

-    Reservierungen ab 40 Zimmern:   

  • 60% der vereinbarten und von der Stornierung des Beherbergungsvertrages bzw. Reduktion des Vertragsumfanges betroffenen Vertragssumme zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer, wenn die Stornierung des Beherbergungsvertrages bzw. Reduktion des Vertragsumfanges später als 90 Kalendertage aber früher als 60 Kalendertage vor dem Anreisetag Hotel MOTTO zugeht;
  • 80% der vereinbarten und von der Stornierung des Beherbergungsvertrages bzw. Reduktion des Vertragsumfanges betroffenen Vertragssumme zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer, wenn die Stornierung des Beherbergungsvertrages bzw. Reduktion des Vertragsumfanges später als 60 Kalendertage aber früher als 14 Kalendertage vor dem Anreisetag Hotel MOTTO zugeht. 
  • 95% der vereinbarten und von der Stornierung des Beherbergungsvertrages bzw. Reduktion des Vertragsumfanges betroffenen Vertragssumme zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer, wenn die Stornierung des Beherbergungsvertrages bzw. Reduktion des Vertragsumfanges später als 14 Kalendertage aber früher als 72 Stunden vor dem Anreisetag Hotel MOTTO zugeht.
  • Eine Stornierung bzw. Reduktion des Vertragsumfanges später als 72 Stunden vor dem Anreisetag ist unzulässig, die Stornogebühr beträgt in diesem Fall 100% der vereinbarten und von der Stornierung des Beherbergungsvertrages bzw. Reduktion des Vertragsumfanges betroffenen Vertragssumme zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer.

5.2.    Die Geltendmachung darüberhinausgehender Schadenersatzansprüche bleibt Hotel MOTTO unbenommen. Sollten bereits Teilzahlungen/Anzahlungen eingegangen sein, so werden diese einbehalten und auf die Stornogebühr in Anrechnung gebracht.

5.3.    Saisonbedingt (z.B. Silvester, Ostern, Advent-Wochenenden, Weihnachten, Feiertage, Eventtage können gesonderte Stornobedingungen nach den von Hotel MOTTO im Rahmen der Buchung bekanntgegebenen Bedingungen zur Anwendung gelangen. 

5.4.    In Abweichung zu § 909 ABGB wird für die oben beschriebenen Fälle einer (allenfalls teilweisen) Stornierung des Beherbergungsvertrages bzw. Reduktion des Vertragsumfanges vereinbart, dass Hotel MOTTO zusätzlich zu den oben unter Punkt 5.1 dieser AGB genannten Stornogebühren zur Verrechnung des Ersatzes folgender Aufwendungen berechtigt ist:

  • sämtliche Drittkosten, die Hotel MOTTO in Zusammenhang mit dem Beherbergungsvertrag erwachsen sind und von Hotel MOTTO (in Erwartung der Umsetzung der vertraglich vereinbarten Lieferungen und Leistungen) übernommen wurden und die nicht rückerstattungsfähig sind;
  • sämtliche Spesen, die von Hotel MOTTO im Zusammenhang mit dem Beherbergungsvertrag bezahlt wurden;
  • sämtliche Anzahlungen in angemessener Höhe, die Hotel MOTTO in Zusammenhang mit dem Beherbergungsvertrag an dritte Anbieter geleistet hat, soweit diese nicht zurückverlangt werden können; und 
  • sämtliche Stornogebühren, die von dritten Anbietern im Hinblick auf die vertraglichen Verpflichtungen von Hotel MOTTO gegenüber solchen Dritten im Zusammenhang mit dem Beherbergungsvertrag eingehoben werden.

Die Verrechnung der oben genannten Aufwendungen erfolgt gegen Nachweis.

5.5.    Jede Stornierung des Beherbergungsvertrages bzw. Reduktion des Vertragsumfanges ist schriftlich bekannt zu geben (per E-Mail ausreichend). Der Eingang wird von Hotel MOTTO schriftlich bestätigt werden. 

5.6.    In allen Fällen eines No-Show bzw. der Nichtanreise beträgt die Summe der Stornogebühr 100% der vereinbarten Vertragssumme zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer.

6.    Rücktritt durch Hotel MOTTO
6.1.    Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde diese Anzahlung vom Vertragspartner nicht oder nicht fristgerecht geleistet, kann Hotel MOTTO unter schriftlicher Nachfristsetzung (per E-Mail ausreichend) von nicht mehr als 3 Kalendertagen vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.

6.2.    Hotel MOTTO ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Beherbergungsvertrag bzw. zur Kündigung des Beherbergungsvertrages aus wichtigem Grund unter schriftlicher Nachfristsetzung (per E-Mail ausreichend) von nicht mehr als 3 Kalendertagen berechtigt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn:

  • der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt;
  • die Erfüllung des Beherbergungsvertrages wegen höherer Gewalt (einschließlich Pandemien und behördlicher Anordnungen als Folge solcher Pandemien, einschließlich COVID-19) , Streik oder anderer von Hotel MOTTO nicht zu vertretender Umstände unmöglich ist;
  • der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über sich und/oder ihm zurechenbare Gäste macht;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist;
  • der Vertragspartner den Namen des Hotel MOTTO mit werbenden Maßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht;
  • der Vertragspartner die vertragsgegenständlichen Räumlichkeiten ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung des Hotel MOTTO untervermietet werden oder sonst wie einem Dritten zur Nutzung überlässt;
  • der Vertragspartner oder eine ihm zurechenbare Person von den gemieteten Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten gegenüber Hotel MOTTO oder seinen Mitarbeitern oder den im Hotel aufhältigen Gästen oder Dritten diesen den gemeinsamen Aufenthalt verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Integrität schuldig macht, wobei Versuch und begründeter Verdacht genügt;
  • der Vertragspartner oder eine ihm zurechenbare Person von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die vereinbarte Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird; oder
  • die Inanspruchnahme der gebuchten Lieferungen und Leistungen nach freiem Ermessen von Hotel MOTTO geeignet ist oder sein kann, die Sicherheit oder das Ansehen von Hotel MOTTO in der Öffentlichkeit zu gefährden.

6.3.    Ansprüche von Hotel MOTTO auf Ersatz des durch die Vertragsaufhebung/Kündigung entstandenen Schadens bleiben unberührt aufrecht.

7.    Beistellung einer Ersatzunterkunft
7.1.    Der Vertragspartner und die ihm zurechenbaren Gäste haben keinen Anspruch auf Nutzung bestimmter Räumlichkeiten von Hotel MOTTO. Sofern der Vertragspartner nicht Verbraucher ist, kann Hotel MOTTO dem Vertragspartner eine adäquate Ersatzunterkunft mit jedenfalls gleichwertigem oder höherem Standard zur Verfügung stellen, wenn dies sachlich gerechtfertigt und den dem Vertragspartner zurechenbaren Gästen nicht gänzlich unzumutbar ist.

7.2.     Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn die reservierten Räume unbenutzbar geworden sind, eine von Hotel MOTTO nicht grob verschuldete Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt zwingend bedingen. 

7.3.    Hotel MOTTO wird den Vertragspartner unverzüglich schriftlich (per E-Mail ausreichend) spätestens 7 Kalendertage vor dem Anreisetag über eine allenfalls notwendige Unterbringung in einer Ersatzunterkunft informieren und notwendige Fahrten vom Hotel MOTTO zur Ersatzunterkunft und retour jeweils unentgeltlich zur Verfügung stellen. Darüber hinaus stehen dem Vertragspartner sowie den dem Vertragspartner zurechenbaren Gästen weitergehender Ersatz für zusätzliche Aufwendungen zu, soweit sie durch die Unterbringung in der genannten Ersatzunterkunft kausal verursacht wurden.

7.4.    Lehnt der Vertragspartner die Unterbringung in einer Ersatzunterkunft binnen 5 Kalendertagen nach Bekanntgabe durch Hotel MOTTO schriftlich (wiederum per E-Mail ausreichend) ab, so gilt der Beherbergungsvertrag als aufgehoben und alle bis zu diesem Zeitpunkt vom Vertragspartner erbrachten Zahlungen im Zusammenhang mit dem aufgelösten Beherbergungsvertrag sind binnen Wochenfrist nach Aufhebung von Hotel MOTTO zurück zu überweisen. Im umgekehrten Fall gilt die angebotene Ersatzunterkunft als vom Vertragspartner akzeptiert. Hotel MOTTO kann einen solchen Rücktritt durch den Vertragspartner auch einseitig wieder abwenden, wenn Hotel MOTTO auf die aus obigen Bestimmungen resultierende Umquartierung in eine Ersatzunterkunft binnen 24 Stunden ab Zugang der Ablehnung derselben durch den Vertragspartner schriftlich (per E-Mail ausreichend) gegenüber dem Vertragspartner verzichtet.

8.    Rechte von Hotel MOTTO
8.1.    Die Reinigung von über den gewöhnlichen Gebrauch in einem Hotelzimmer oder sonstigen Hotelräumlichkeiten hinausgehenden Verunreinigungen von Einrichtungsgegenständen oder sonstigen Teilen des FF&E bzw. die entsprechenden Kosten deren Reparatur sowie, sofern notwendig, deren Austausches (zum Neuwert) können von Hotel MOTTO in Rechnung gestellt werden. Vertragspartner und die ihm zurechenbaren Gäste (sofern volljährig) haften wiederum zur ungeteilten Hand.

8.2.    Hotel MOTTO kann dem Vertragspartner und/oder den ihm zurechenbaren Gästen aus begründetem Anlass Hausverbot erteilen. 

9.    Haftung von Hotel MOTTO für Schäden oder Verlust an eingebrachten Gegenständen
9.1.    Für eingebrachte Gegenstände des Vertragspartners und/oder der ihm zurechenbaren Gäste gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 970 ff ABGB. Hotel MOTTO haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (und damit abhängig von den dort normierten Voraussetzungen). Der Ersatzanspruch erlischt jedoch, wenn der Schaden nicht sofort ab Kenntnis Hotel MOTTO angezeigt wird. Kostbarkeiten, Geld oder Wertpapiere sind in der hoteleigenen Schließfachanlage an der Rezeption kostenfrei zu deponieren, widrigenfalls die Haftung von Hotel MOTTO, soweit eine solche Hinterlegung zumutbar ist, ausgeschlossen gilt. Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann von Hotel MOTTO ohne Grund abgelehnt werden, insbesondere wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Vertragspartner und/oder Gäste gewöhnlich in Verwahrung geben.

9.2.    Zurückgebliebene Gegenstände des Vertragspartners gelten nicht als von Hotel MOTTO verwahrt bzw. vom Vertragspartner eingebracht und werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Hotel MOTTO bewahrt diese Gegenstände 3 Monate gegen Kostenersatz oder Lagergebühr bei Drittlagerung auf. Danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

9.3.    Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens Hotel MOTTO nicht oder nur eingeschränkt nach Maßgabe zwingender gesetzlicher Bestimmungen. Der Abschluss einer erforderlichen Versicherung ist ausschließlich Sache des Vertragspartners.

10.    Haftung des Vertragspartners sowie von Hotel MOTTO (soweit nicht nach Punkt 9 dieser AGB oben)
10.1.    Der Vertragspartner sowie die ihm zurechenbaren Gäste (letztere soweit volljährig) haften gegenüber Hotel MOTTO zur ungeteilten Hand für sämtliche Schäden, die von Ihnen selbst (einschließlich nicht volljähriger Gäste) oder durch Dritte, die wiederum dem Vertragspartner und/oder den ihm zurechenbaren Gästen zuzurechnen sind, schuldhaft zu vertreten sind.

10.2.    Die Haftung von Hotel MOTTO gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes für leichte Fahrlässigkeit wird, mit Ausnahme von Personenschäden, gänzlich ausgeschlossen. Die Haftung gegenüber Verbrauchern für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden (auch als Folge eines Personenschadens) im Rahmen der leichten Fahrlässigkeit wird ebenfalls ausgeschlossen.

10.3.    Hotel MOTTO haftet gegenüber Unternehmern für alle gesetzlichen und vor-, haupt- bzw. nebenvertraglichen Ansprüche wiederum mit Ausnahme von Personenschäden grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden wird gegenüber Unternehmern, außer bei krass grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, ausgeschlossen. Die Haftungssumme ist gegenüber Unternehmern, bei einfach grober Fahrlässigkeit, mit dem dreifachen Wert der jeweils vereinbarten Vertragssumme, jedenfalls aber mit der jeweils verfügbaren Haftpflichtversicherungssumme des Hotel MOTTO betraglich begrenzt.

10.4.    Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch Hotel MOTTO eingesetzten Unternehmen, ihrer Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen.

10.5.    Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners, soweit dieser nicht Verbraucher nach dem Konsumentenschutzgesetz ist, gegen Hotel MOTTO aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Beherbergungsvertrag verjähren (i) 12 Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, sowie (ii) jedenfalls nach Ablauf von 12 Monaten ab dem Anreisetag, was immer aus (i) oder (ii) früher ist. Für Verbraucher nach dem Konsumentenschutzgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

10.6.    In Zusammenhang mit der Bereitstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge im räumlichen Nahebereich des Hotel MOTTO tritt der Vertragspartner in ein gesondertes Vertragsverhältnis mit allfälligen Garagenbetreibern. Bei Verwendung öffentlicher Parkplätze erfolgt diese auf eigene Gefahr des Vertragspartners bzw. der ihm zurechenbaren Gäste; jede diesbezügliche Haftung von Hotel MOTTO gilt in diesem Zusammenhang als ausgeschlossen.

10.7.    Für Weckaufträge sowie die Übernahme von Nachrichten, Post und Warensendungen und/oder sonstiger unentgeltlicher oder entgeltlicher Dienstleistungen für den Vertragspartner und/oder die ihm zurechenbaren Gäste, welcher Art auch immer, gelten die obigen Haftungsbestimmungen sinngemäß.

11.    Tierhaltung
11.1.    Tiere dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Hotel MOTTO und allenfalls gegen eine zusätzliche Vergütung in das Hotel MOTTO gebracht werden.    

11.2.    Der Vertragspartner bzw. die ihm zurechenbaren Gäste sind zur ungeteilten Hand verpflichtet, ein mitgebrachtes Tier während des Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf eigene Kosten durch dafür geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen. Tiere dürfen sich nicht unbeaufsichtigt außerhalb des Hotelzimmers aufhalten. In Bar- und Restauranträumlichkeiten Fitnessbereichen und Wellnessbereichen dürfen sich Tiere jedenfalls nicht aufhalten. Hunde haben in allen Hotelbereichen Beißkorb und Leine zu tragen.

11.3.    Der Vertragspartner bzw. die ihm zurechenbaren Gäste haben über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung an Hotel MOTTO zu erbringen. Der Vertragspartner bzw. die ihm zurechenbaren Gäste haften gegenüber Hotel MOTTO zur ungeteilten Hand für sämtliche Schaden, die mitgebrachte Tiere verursachen. Der Schaden umfasst insbesondere auch sämtliche Ersatzleistungen, die Hotel MOTTO gegenüber Dritten zu erbringen hat (einschließlich damit verbundener Kosten).

11.4.    In den Wellness- und Fitnessbereichen dürfen sich Tiere jedenfalls nicht aufhalten.

12.    Verlängerung der Beherbergung
Kann der Vertragspartner am vereinbarten Abreisetag das Hotel durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände und/oder aus sonstigen Gründen nicht verlassen, die nicht von Hotel MOTTO schuldhaft zu vertreten sind, so wird der Beherbergungsvertrag, Verfügbarkeit vorausgesetzt, für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch verlängert. Hotel MOTTO ist in diesem Fall berechtigt, für den zusätzlichen Zeitraum (i) ein Entgelt entsprechend der für Zeiträume davor vereinbarten Vertragssumme zuzüglich Umsatzsteuer, oder (ii) den aktuellen Logispreis laut in diesem Zeitraum gültiger Preisliste von Hotel MOTTO (Listenpreis), was immer aus (i) oder (ii) höher ist, zur Verrechnung zu bringen.

13.    Erkrankung oder Tod 
13.1.    Erkrankt der Vertragspartner und/oder ein oder mehrere ihm zurechenbare(r) Gast/Gäste während des Aufenthaltes, so wird Hotel MOTTO über Wunsch des Vertragspartners auf dessen Kosten für ärztliche Betreuung sorgen. Ist Gefahr in Verzug, wird Hotel MOTTO die ärztliche Betreuung auch ohne besonderen Wunsch des Vertragspartners veranlassen, dies insbesondere dann, wenn dies notwendig ist und der Vertragspartner hierzu selbst nicht in der Lage ist. Solange der Vertragspartner nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder die Angehörigen des Vertragspartners nicht kontaktiert werden können, wird Hotel MOTTO auf Kosten des Vertragspartners für ärztliche Behandlung sorgen. Der Umfang dieser Sorgemaßnahmen endet jedoch in dem Zeitpunkt, in dem der Vertragspartner Entscheidungen treffen kann oder die Angehörigen vom Krankheitsfall benachrichtigt worden sind.

13.2.    Hotel MOTTO hat gegenüber dem Vertragspartner und den ihm zurechenbaren Gästen (soweit volljährig), oder bei Todesfall gegen den jeweiligen Rechtsnachfolger, Anspruch auf Ersatz insbesondere folgender Kosten: offene Arztkosten, Kosten für Krankentransport, Medikamente und Heilbehelfe, notwendig gewordene Raumdesinfektion, unbrauchbar gewordene Wäsche, Bettwäsche und Betteinrichtung, anderenfalls für die Desinfektion oder gründliche Reinigung all dieser Gegenstände, Wiederherstellung von Wänden, Einrichtungsgegenständen, Teppichen usw., soweit diese im Zusammenhang mit der Erkrankung oder den Todesfall verunreinigt oder beschädigt wurden. Weiters zu ersetzen ist der Logispreis laut in diesem Zeitraum gültiger Preisliste von Hotel MOTTO (Listenpreis), für allfällige Tage der Nichtverwendbarkeit der gebuchten Räumlichkeiten (bspw. wegen Desinfektion). Der Vertragspartner und die ihm zurechenbaren Gäste (soweit volljährig) haften wiederum zur ungeteilten Hand.

14.    Gerichtsstand und Rechtswahl
14.1.    Diese AGB sowie der Beherbergungsvertrag unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung und gelten als ausgeschlossen.

14.2.    Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesen AGB sowie dem Beherbergungsvertrag ergeben oder die sich auf deren Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, ist ausschließlich das in Handelssachen zuständige Gericht in Wien zuständig.

14.3.    Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat oder in Österreich beschäftigt ist, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher gemäß § 14 Abs 1 KSchG ausschließlich bei dessen allgemeinen Gerichtsstand (Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthaltsort oder Beschäftigungsort des Verbrauchers) eingebracht werden. Bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten unter EuGVVO-Mitgliedstaaten richtet sich die Zuständigkeit für Verbraucher nach den Art 15 ff EuGVVO. Hat der beklagte Verbraucher weder einen Wohnsitz, noch eine Niederlassung im Sinne von Art 15 Abs 2 EuGVVO in einem Mitgliedstaat, so bestimmt sich die Zuständigkeit gemäß Art 4 Abs 1 EuGVVO vorbehaltlich der Art 22 bis 23 EuGVVO nach nationalem Recht.

14.4.    Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie auch des Beherbergungsvertrages können ausschließlich in Schriftform (per E-Mail ausreichend, soweit gesetzlich zulässig) erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Vertragspartner sind jedenfalls unwirksam.

15.    Jugendschutz

15.1.    Zimmerreservierungen für Jugendliche unter 16 Jahren sind ausschließlich in Begleitung von Erziehungsberechtigten möglich.

15.2.    Zimmerreservierungen für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren sind ausschließlich mit schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten inkl. Ausweiskope und Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten möglich.

16.    Sonstiges
16.1.    Sollten einzelne Punkte dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame, die ihr nach dem (wirtschaftlichen) Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu vereinbaren. Im Falle sonstiger Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.

16.2.    Bei Berechnung einer Frist, welche nach Kalendertagen bestimmt ist, wird jener Kalendertag nicht mitgerechnet, in welchem der Zeitpunkt oder das Eintreten fällt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll. Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf denjenigen Kalendertag der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Kalendertag entspricht, von welchem die Frist zu zählen ist. Fehlt dieser Kalendertag in dem Monat, ist der in diesem Monat letzte Kalendertag davor maßgeblich.


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES HOTEL MOTTO BETREFFEND GASTRONOMIE UND EVENTS (Fassung Juli 2021)

17.    Geltungsbereich
17.1.    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen, welche die Hotel MOTTO BetriebsgesmbH mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift Bruno-Kreisky-Platz 1, A-1220 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien unter FN 229139 w, (im Folgenden „Hotel MOTTO“) gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner, welcher Lieferungen und Leistungen von Hotel MOTTO in Anspruch nimmt, (im Folgenden „Vertragspartner“). Die Lieferungen und Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Räumlichkeiten des Hotel MOTTO, bspw. für Seminare, Tagungen, Präsentationen, Konferenzen, und sonstigen Veranstaltungen, sowie allen damit zusammenhängenden weiteren Lieferungen und Leistungen des Hotel MOTTO, wie dem Verkauf von Speisen und Getränken (F&B), auf Grundlage des zwischen Hotel MOTTO und dem Vertragspartner abgeschlossenen Veranstaltungsvertrages (im Folgenden in Bezug auf alle oben genannten Lieferungen und Leistungen „Veranstaltungsvertrag“). Das Hotel MOTTO ist berechtigt, seine Lieferungen und Leistungen durch Dritte zu erfüllen.

17.2.    Diese AGB beziehen sich auf den Veranstaltungsvertrag, der mit Hotel MOTTO abgeschlossen wird. AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn Hotel MOTTO diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.

18.    Vertragsabschluss und Anzahlung
18.1.    Die Angebote von Hotel MOTTO auf deren Website (www.hotelMOTTO.at) sind unverbindlich.

18.2.    Buchungen durch den Vertragspartner sowie mündliche Absprachen gelten erst dann als angenommen bzw. verbindlich, wenn sie von Hotel MOTTO mittels vertretungsbefugter Personen schriftlich bestätigt bzw. ausdrücklich über die Buchungsplattform nach dem dort festgelegten Prozedere vereinbart wurden. Korrespondenz jeglicher Art, die lediglich den Eingang einer Buchung bestätigt (wie z.B. – jedoch nicht beschränkt auf – automatisch generierte, per E-Mail versandte elektronische Empfangsbestätigungen bei Buchungen über die Buchungsplattform), gilt nicht als Annahme der eigentlichen Buchung. Stillschweigen von Hotel MOTTO gilt nicht als Zustimmung. Enthält die Buchungsbestätigung von Hotel MOTTO Änderungen gegenüber der Buchung, so gelten diese Änderungen als vom Vertragspartner genehmigt, wenn er ihnen nicht binnen 24 Stunden widerspricht. Für etwaige Irrtümer im Rahmen des Buchungsvorganges übernimmt Hotel MOTTO keine Verantwortung bzw. Überprüfungspflicht, wenn nicht deren Richtigstellung seitens des Vertragspartners prompt, spätestens jedoch binnen 2 Stunden, nach Empfang der Buchungsbestätigung erfolgt.

18.3.    Wenn der Besteller den Vertrag im Namen eines Dritten abschließt, so wird nicht er, sondern der Dritte Vertragspartner von Hotel MOTTO. Der Besteller hat Hotel MOTTO darauf rechtzeitig und vor Vertragsabschluss besonders hinzuweisen, seine schriftliche Bevollmächtigung für den konkreten Vertragsabschluss zu übersenden bzw. zu übergeben und Hotel MOTTO den Namen und die Anschrift des tatsächlichen Vertragspartners mitzuteilen. In jedem Fall einer fehlenden oder nicht ausreichenden Bevollmächtigung durch den (intendierten) Vertragspartner gilt der Besteller selbst als Vertragspartner und haftet, ungeachtet des Grades seines eigenen Verschuldens, für das Erfüllungsinteresse.

18.4.    Hotel MOTTO ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine angemessene Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung (z.B. in Form einer Kreditkartengarantie oder einer Anzahlung) bis zu 100% der vereinbarten Vertragssumme zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer vom Vertragspartner zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung bzw. der Sicherheitsleistung und die Zahlungstermine werden von Hotel MOTTO festgelegt. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Vertragspartner verpflichtet, die Sicherheitsleistung spätestens 90 Kalendertage (einlangend) vor Beginn des Ersten Kalendertages der Veranstaltung (wie nachfolgend definiert) zu bezahlen. Die Buchung gilt in diesem Fall erst mit Eingang der geforderten Sicherheitsleistung/Anzahlung bei Hotel MOTTO durch den Vertragspartner getätigt, wobei der Veranstaltungsvertrag in diesem Fall erst durch neuerliche Annahme der Buchung durch Hotel MOTTO zustande kommt. 

18.5.    Gerät der Vertragspartner mit der Leistung der Anzahlung in Verzug, ist Hotel MOTTO ungeachtet der Bestimmungen in Punkt 2.4 dieser AGB zur Aufkündigung des jeweils betroffenen Veranstaltungsvertrages nach nochmaliger schriftlicher Aufforderung (per E-Mail ausreichend) und Nachfristsetzung von 5 Banktagen aus wichtigem, vom Vertragspartner zu vertretendem Grund, berechtigt. Eine solche Aufkündigung gilt als Stornierung durch den Vertragspartner, sodass Hotel MOTTO zur Verrechnung der weiter unten festgelegten (verschuldensunabhängigen) Stornogebühren berechtigt ist. Weitere Schadenersatzansprüche von Hotel MOTTO bleiben dadurch unberührt aufrecht.

18.6.    Hotel MOTTO ist berechtigt, angebotene Speisen, insbesondere solchen, in denen saisonale Produkte enthalten sind, auch einseitig abzuändern. In diesem Fall wird Hotel MOTTO zwei Alternativvorschläge dem Vertragspartner übermitteln, die von letzterem spätestens 4 Kalendertage vor dem Ersten Tag der Veranstaltung zu bestätigen sind, andernfalls die Auswahl durch Hotel MOTTO nach freiem Ermessen erfolgt.

18.    Vertragssumme/Preise und Zahlungskonditionen
18.1.    Alle Leistungen von Hotel MOTTO, die vom Vertragspartner gewünscht werden, und nicht ausdrücklich durch die im Veranstaltungsvertrag ausdrücklich genannte, zu einzelnen Positionen zugewiesenen Vertragssummen zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer festgelegt werden, werden gesondert zu den laut im Zeitraum der Veranstaltung gültiger Preisliste von Hotel MOTTO (Listenpreis) in Rechnung gestellt.

18.2.    Die vereinbarte Vertragssumme versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, lokaler Abgaben und für die jeweils geringste anwendbare Einheit (Personen, Tage udgl.). Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den vereinbarten Gegenstand der Lieferungen und nach Vertragsabschluss, gilt die vereinbarte Vertragssumme zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer entsprechend angepasst; bei Verträgen mit Verbrauchern jedoch nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung/Veranstaltung 3 Kalendermonate überschreitet.

18.3.    Im Veranstaltungsvertrag als „geschätzt“ (oder ähnlich) angegebene Leistungen (z.B. Positionen wie Getränke oder Personalaufwand) werden nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet. Es handelt sich hierbei lediglich um Schätzungen aufgrund allgemeiner Erfahrungswerte und hat Hotel MOTTO nicht aktiv auf einen Mehrverbrauch hinzuweisen. Der Veranstaltungsvertrag setzt sich somit aus fixen und variablen Positionen zusammen, weshalb eine Reduktion der Personenzahl keine Reduktion des Preises bedeutet. Getränke werden, wenn nicht anders vereinbart, zu der am Ersten Kalendertag der Veranstaltung gültigen Preisliste von Hotel MOTTO (Listenpreis) in Rechnung gestellt.    

18.4.    Die vereinbarte Vertragssumme zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer der bestätigten Buchung ist, vorbehaltlich der Bestimmungen in den Punkten 3.1 und  3.7 dieser AGB bindend. Allfällige Sonderpreise oder -konditionen, die temporär als Aktion ausgelobt werden, gelten nicht für einen bereits geschlossenen Veranstaltungsvertrag, auch wenn sich diese Sonderpreise oder -konditionen auf den Zeitpunkt der Veranstaltung beziehen.

18.5.    Die zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Leistungen entstehenden Kosten, wie Telefon, Getränke in Restaurant/Bar sowie zusätzlich bestellte Speisen und Getränke sind von jedem Veranstaltungsteilnehmer selbst zu bezahlen, und werden sofort bei Konsumation direkt an den Gast verrechnet. Der Vertragspartner haftet hierfür gemeinsam mit dem jeweiligen Veranstaltungsteilnehmer zur ungeteilten Hand.

18.6.    Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit Hotel MOTTO. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet (Stoppelgeld).

18.7.    Überschreitet der Zeitraum zwischen Buchung und dem Ersten Tag der Veranstaltung 3 Kalendermonate, so ist Hotel MOTTO berechtigt, die vereinbarte Vertragssumme zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer entsprechend anzuheben (sowohl für fixe als auch für variable Entgeltbestandteile). Die vereinbarte Vertragssumme verändert sich in diesem Fall im gleichen Verhältnis wie sich der Verbraucherpreisindex 2020, verlautbart von der STATISTIK Austria unter (www.statistik.at), verändert. Basis der Wertsicherung ist die für den Monat des Vertragsabschlusses veröffentlichte Indexzahl (= 100), Vergleichsindex ist der letzte veröffentlichte Index vor Beginn des Ersten Kalendertages der Beherbergung im Hotel MOTTO. Schwankungen von bis zu 5% bleiben unberücksichtigt.

18.8.    Hotel MOTTO wird den Vertragspartner schriftlich (per E-Mail ausreichend) über die gewünschte Preiserhöhung nach obigen Bestimmungen informieren. Der Vertragspartner hat das Recht, binnen 3 Kalendertagen ab schriftlicher Information vom jeweils betroffenen Veranstaltungsvertrag schriftlich (per E-Mail ausreichend) zurückzutreten, wenn er die nach obigen Bestimmungen erhöhte Vertragssumme zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer nicht akzeptiert. Hotel MOTTO kann einen solchen Rücktritt durch den Vertragspartner auch einseitig wieder abwenden, wenn Hotel MOTTO auf die aus obigen Bestimmungen resultierende Erhöhung der Vertragssumme zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer binnen wiederum 3 Kalendertagen ab Zugang der Kündigung durch den Vertragspartner schriftlich (per E-Mail ausreichend) gegenüber dem Vertragspartner verzichtet.

18.9.    Die vereinbarte Vertragssumme zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer kann von Hotel MOTTO weiters geändert werden, wenn der Vertragspartner Änderungen in der Buchung, insbesondere hinsichtlich der Anzahl der Gäste und/oder der Dauer der Veranstaltung, vornimmt.

18.10.    Hotel MOTTO hat stets die Budgethoheit über die Veranstaltung; Subunternehmerleistungen werden von Hotel MOTTO für den Vertragspartner beauftragt, der die jeweils damit verbundenen Kosten und Barauslagen Hotel MOTTO entsprechend zu ersetzen hat. Sollte der Vertragspartner auf eigene Subdienstleister bestehen, so behält sich Hotel MOTTO vor, für die Koordination und das Handling eine Gebühr in angemessener Höhe von zumindest 10% gemäß Veranstaltungsvertrag in Rechnung zu stellen. Name und Ansprechpartner der Subdienstleister sind Hotel MOTTO mindestens 1 Woche vor Beginn des Ersten Tages der Veranstaltung schriftlich (per E-Mail ausreichend) bekannt zu geben.

18.11.    Der Zahlungsanspruch von Hotel MOTTO ist unverzüglich ab Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Hotel MOTTO steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung der erbrachten Lieferungen und Leistung zu. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als beim Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Bei Zahlungsverzug gelten bei Unternehmern als Vertragspartner Verzugszinsen in der Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz pro Jahr und bei Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes Verzugszinsen in der Höhe von 5% pro Kalenderjahr als vereinbart. Dies gilt ebenso für die in Verbindung mit den gebuchten Lieferungen und Leistungen stehenden Kosten und Auslagen von Hotel MOTTO gegenüber Dritten, soweit diese Kosten und Auslagen im Veranstaltungsvertrag festgelegt oder vom Vertragspartner genehmigt worden sind oder mit den vereinbarten Lieferungen und Leistungen üblicherweise verbunden sind. 

18.12.    Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderungen von Hotel MOTTO verbundenen, angemessenen und zweckmäßigen Kosten und Aufwände, wie insbesondere tarifmäßig festgelegte Inkassokosten bzw. Mahnkosten, wie insbesondere anwaltliche Mahnschreiben, zu tragen. Im Falle von Mahnungen behält sich Hotel MOTTO vor, pro versendetem Mahnschreiben eine Aufwandspauschale in Höhe von € 20,-- zuzüglich Umsatzsteuer zu verrechnen.

18.13.    Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt Hotel MOTTO, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen jedenfalls von einer Sicherheitsleistung oder Anzahlung in Höhe von bis zu 100% der noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen.

18.14.    Zahlung sowie Sicherheitsleistungen und Anzahlungen sind ohne Abzug und ohne Skonto fällig. Kosten von Geldtransaktionen (z.B. Überweisungsspesen) trägt in jedem Fall der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen. Hotel MOTTO ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Werden Devisen akzeptiert, werden diese nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen, wobei der Vertragspartner alle damit zusammenhängenden Kosten zu tragen hat. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Lieferungen und Leistungen ist ausgeschlossen.

18.15.    Nutzt der Vertragspartner für die Bezahlung eine Kreditkarte, auch ohne diese physisch vorzulegen (z.B. über Telefon, Internet o.ä.), ist der Vertragspartner im Verhältnis zu Hotel MOTTO nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber diese Belastung zu widerrufen.

18.16.    Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung der vereinbarten Vertragssumme zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer oder ist er damit im Verzug, so steht Hotel MOTTO das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gemäß § 1101 ABGB an den vom Vertragspartner eingebrachten Sachen zu, wobei der Anschein als vereinbart gilt, dass alle in die vom Vertragspartner gemieteten Räume eingebrachten Sachen in dessen unbelasteten Eigentum stehen. Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht Hotel MOTTO weiters zur Sicherung seiner sonstigen Forderungen aus dem Veranstaltungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstige Auslagen, die für den Vertragspartner gemacht wurden, und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu.

18.17.    Der Vertragspartner kann gegenüber einer Forderung von Hotel MOTTO nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten ist oder von einem Gericht rechtskräftig festgestellt wurde. Sinngemäß gilt dies für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen eigener Forderungen des Vertragspartners. Solche Forderungen dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung von Hotel MOTTO abgetreten werden.

18.18.    Der Vertragspartner ist – so nicht anders schriftlich vereinbart – verpflichtet, spätestens am letzten Kalendertag der Veranstaltung (im Folgenden „Letzter Kalendertag der Veranstaltung“) die vereinbarte Vertragssumme zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch den Vertragspartner und/oder die ihm zurechenbaren Gäste entstanden sind, jeweils zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer, zu bezahlen. Für derartige Mehrbeträge haften, soweit nicht anders ausdrücklich schriftlich (per E-Mail ausreichend) vereinbart, der Vertragspartner und jeder der ihm zurechenbaren Gäste (soweit volljährig und von ihm tatsächlich bestellt und konsumiert) zur ungeteilten Hand.

18.19.    Hotel MOTTO akzeptiert keine Fremdwährungen. Es ist ausschließlich in Euro zu bezahlen.

18.20.    Hotel MOTTO steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Lieferungen und Leistungen zu.

19.    Nutzung und Übergabe von Hotelräumlichkeiten
19.1.    Die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten, bspw. für Seminare, Tagungen, Präsentationen, Konferenzen, und sonstigen Veranstaltungen, erfolgt ausschließlich zu den jeweils vereinbarten Veranstaltungszwecken, sofern Hotel MOTTO nicht eine alternative Nutzung der Räumlichkeiten ausdrücklich und schriftlich im Einzelfall genehmigt hat. Durch den Abschluss des Veranstaltungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der gebuchten Räumlichkeiten, nicht jedoch der sonstigen Einrichtungen des Hotel MOTTO.

19.2.    Die Weitergabe oder Untervermietung der überlassenen Räumlichkeiten an Dritte sowie auch die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Räumlichkeiten durch Dritte ist ohne ausdrücklicher, vorab schriftlich zu erteilender Genehmigung durch Hotel MOTTO nicht gestattet. Der Vertragspartner hat sein Verhalten im Hotel den ausgehängten Hotel- und Gästerichtlinien von Hotel MOTTO (im Folgenden „Hotel Booklet“) (abrufbar unter www.hotelMOTTO.at) anzupassen und hat weiters dafür zu sorgen und haftet dafür, dass die ihm zurechenbaren Gäste dies ebenfalls tun.

19.3.    Sofern die Konsumation den im Veranstaltungsvertrag jeweils genannten Mindestkonsumationsbetrag an Speisen und Getränken erreicht, hat der Vertragspartner keine gesonderte Miete für die Nutzung der Räumlichkeiten zu bezahlen. Bleiben die tatsächlichen Kosten für den Konsum von Speisen und Getränken jedoch unter diesem Gesamtbetrag, so ist die Differenz zu dem Rechnungsbetrag als Miete für die Nutzung der Räumlichkeiten zuzüglich anwendbarer Umsatzsteuer zu bezahlen, wenn dies nicht ausdrücklich anders festgelegt ist.

19.4.    Vereinbarte oder auch erlassene Raummieten gelten, außer bei anderslautender individueller Vereinbarung, ausschließlich nur für die Bereitstellung von Räumlichkeiten. Technische Geräte sowie deren Energiebedarf sind darin nicht enthalten und werden gesondert abgerechnet.

19.5.    Gebuchte Räumlichkeiten stehen dem Vertragspartner und den ihm zurechenbaren Gästen ausschließlich für den gebuchten Zeitraum der Veranstaltung zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung von Hotel MOTTO und wird grundsätzlich nur gegen zusätzliches Entgelt gewährt. Raumänderungen bleiben vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen von Hotel MOTTO für den Vertragspartner zumutbar sind. Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Beginns einer Veranstaltung, so ist Hotel MOTTO berechtigt, dem Vertragspartner sämtliche hierdurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen, ausgenommen Hotel MOTTO hat die Verschiebung selbst schuldhaft zu vertreten. Werden Räumlichkeiten ohne eine solche Genehmigung der unentgeltlichen früheren Benutzung durch Hotel MOTTO erstmalig vor 15:00 Uhr in Anspruch genommen, so zählt der vorangegangene Tag als Anreisetag. Hotel MOTTO hat diesfalls das Recht, diese vorangegangene Nacht zum aktuellen Logispreis laut in diesem Zeitraum gültiger Preisliste von Hotel MOTTO (Listenpreis) zu verrechnen.

19.6.    Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat Hotel MOTTO das Recht, gebuchte Räumlichkeiten am Ersten Tag der Veranstaltung anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner und/oder die ihm zurechenbaren Gäste hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten können, sofern der Vertragspartner bzw. die ihm zurechenbaren Gäste bis zu diesem Zeitpunkt die gebuchten Räumlichkeiten nicht übernommen haben. Hat der Vertragspartner eine Sicherheitsleistung erbracht und wurden die Räumlichkeiten für eine mehrtägige Veranstaltung gebucht, bleiben die Räumlichkeiten bis 12:00 Uhr mittags des dem Ersten Tag der Veranstaltung nächstfolgenden Kalendertages reserviert.

19.7.    Die gebuchten Räumlichkeiten müssen am Letzten Kalendertag der Veranstaltung im Hotel MOTTO geräumt von eigenen Fahrnissen des Veranstalters und seiner Gäste an Hotel MOTTO zurückgestellt werden. Ist dies aus Gründen nicht der Fall, die vom Vertragspartner und/oder den ihm zurechenbaren Gästen zu vertreten sind, ist Hotel MOTTO berechtigt, für jeden angefangenen Kalendertag des Verzuges einen Kalendertag der Raummiete zum aktuellen Preis laut in diesem Zeitraum gültiger Preisliste von Hotel MOTTO (Listenpreis) als (verschuldensunabhängige) Vertragsstrafe zu verrechnen. Weitere Schadenersatzansprüche von Hotel MOTTO bleiben dadurch unberührt aufrecht. Reinigungskosten in Bezug auf über das gewöhnliche Maß hinausgehende Verschmutzungen der Veranstaltungsräumlichkeiten werden dem Vertragspartner in angemessener Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.

19.8.    Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung der Veranstaltung bzw. sonstiger Lieferungen und Leistungen von Hotel MOTTO rechtzeitig an, so kann letztere das Anbot der Verlängerung und der damit verbundenen Änderung des Veranstaltungsvertrages nach freiem Ermessen annehmen. Hotel MOTTO trifft dazu keine Verpflichtung, sodass der Vertragspartner keinen Anspruch darauf hat, die Veranstaltung zu verlängern und/oder den Veranstaltungsvertrag abzuändern. Hotel MOTTO ist berechtigt, die vereinbarte Vertragssumme zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer bei solchen Verlängerungen auch unabhängig von den bisherigen Konditionen des Vertragspartners anzupassen.

19.9.    Der Vertragspartner hat dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter und Gäste sorgsam mit den Räumlichkeiten und Gegenständen von Hotel MOTTO umgehen.

19.10.    Der Vertragspartner darf Gegenstände wie Aufbauten, Hinweisschilder und ähnliches nur nach Vereinbarung mit Hotel MOTTO in die Veranstaltungsräumlichkeiten einbringen. Die Einbringung dieser Gegenstände hat strikt nach Anweisung von Hotel MOTTO (insbesondere dürfen keine Notausgänge blockiert, Wände oder Glasflächen beklebt oä. werden) und nur für die vereinbarte Dauer zu erfolgen. Der Vertragspartner hat Hotel MOTTO für Schäden und Ansprüche die durch diese Gegenstände, verursacht wurden, schad- und klaglos zu halten. Zurückgelassene Gegenstände darf Hotel MOTTO auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners entfernen, vernichten und/oder verwahren lassen, sofern nicht schriftlich dokumentiert ist, dass diese Gegenstände auf eine definierte Zeit für den Vertragspartner gegen gesondertes Entgelt verwahrt werden.

19.11.    Wünscht der Vertragspartner am Veranstaltungstag eine Änderung der vereinbarten Bestuhlungsart, behält sich Hotel MOTTO das Recht vor, einen Aufwandersatz für den Umbau in Höhe von mindestens Euro 100,00 zuzüglich Umsatzsteuer zu erheben.

20.    Abwicklung der Veranstaltung
20.1.    Um eine sorgfältige Vorbereitung durch Hotel MOTTO zu ermöglichen, hat der Vertragspartner Hotel MOTTO die endgültige Teilnehmerzahl spätestens 3 Tage vor Beginn des Ersten Kalendertages der Veranstaltung schriftlich (per E-Mail ausreichend) mitzuteilen. Sofern der Vertragspartner dabei eine höhere als die vereinbarte Teilnehmerzahl mitteilt, wird diese höhere Teilnehmerzahl nur dann Vertragsbestandteil, wenn Hotel MOTTO dem schriftlich zustimmt. Stimmt Hotel MOTTO nicht schriftlich zu, ist der Vertragspartner zu einer Durchführung der Veranstaltung mit einer höheren Teilnehmerzahl nicht berechtigt. Stimmt Hotel MOTTO umgekehrt zu, richtet sich die Abrechnung auf Basis der bisherigen Kalkulationsgrundlagen nach der neuen Teilnehmerzahl. Nehmen tatsächlich weniger Teilnehmer an der Veranstaltung teil, kommt es zu keiner Refundierung allenfalls ersparter Aufwendungen.

20.2.    Hotel MOTTO leistet für einen vertragsgemäßen Ablauf der Veranstaltung (ohnehin nur soweit ausdrücklich der Verantwortung von Hotel MOTTO nach dem Veranstaltungsvertrag ausdrücklich zugewiesen) und ausreichende Mengen an Getränken und Speisen nur Gewähr, sofern die angegebene Personenanzahl nicht überschritten wird. Sollte die Beschaffung von zusätzlichen Speisen oder Getränken für eine größere Anzahl an Personen mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, so verpflichtet sich der Vertragspartner zur Übernahme der damit verbundenen Kosten.    

20.3.    Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, wird Hotel MOTTO von dieser Uhrzeit an den Personalaufwand aufgrund Einzelnachweises abrechnen und in Rechnung stellen. Der Vertragspartner haftet Hotel MOTTO gegenüber für zusätzliche Leistungen an die ihm zurechenbaren Gäste (soweit nicht in der vereinbarten Vertragssumme enthalten) oder gegenüber Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung.

20.4.    Für jede Veranstaltung ist vom Vertragspartner vorab eine vertretungsbefugte Person namhaft zu machen, die während der gesamten Veranstaltung anwesend und Ansprechpartner für Mitarbeiter von Hotel MOTTO ist. Geschieht dies nicht oder nicht zumindest einen Tag vor der Veranstaltung, so ist Hotel MOTTO berechtigt, gegenüber jedem Mitarbeiter des Vertragspartners Erklärungen abzugeben und mit diesen Vereinbarungen zu treffen, welche für den Vertragspartner bindend sind.

20.5.    Der Vertragspartner hat allfällige Mängel sofort während der Veranstaltung konkret zu benennen und den Mangel gegenüber dem vor Ort zuständigen Mitarbeiter von Hotel MOTTO unter Hinweis auf die vertragliche Vereinbarung, bei sonstigem Ausschluss jeglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche, zu rügen. Die Mängel sind vor Ort zu dokumentieren. 

20.6.    Spätestens eine Woche vor der Veranstaltung hat der Vertragspartner Hotel MOTTO schriftlich über die Art und den Ablauf der Veranstaltung zu unterrichten. Der Vertragspartner verpflichtet sich – sofern nichts Gegenteiliges vereinbart – allenfalls für seine Veranstaltung notwendige öffentlich-rechtlichen Bewilligungen oder Genehmigungen, insbesondere nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz 2020, aber auch im Hinblick auf Brandschutz- oder sonstige spezielle Vorschriften auf eigene Kosten, einzuholen. Für das Fehlen allfälliger Genehmigungen ist der Vertragspartner verantwortlich und hält Hotel MOTTO diesbezüglich schadlos. Etwaige Auflagen sind auf Kosten des Vertragspartners zu erfüllen. Spätestens einen Kalendertag vor Beginn des Ersten Kalendertages der Veranstaltung sind Hotel MOTTO die benötigten Genehmigungen vorzulegen und die Erfüllung der entsprechenden Auflagen nachzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist Hotel MOTTO berechtigt, die Durchführung der Veranstaltung zu untersagen. Eine solche Untersagung gilt als Stornierung durch den Vertragspartner, sodass Hotel MOTTO zur Verrechnung der weiter unten festgelegten (verschuldensunabhängigen) Stornogebühren berechtigt ist. Weitere Schadenersatzansprüche von Hotel MOTTO bleiben dadurch unberührt aufrecht.

20.7.    Hotel MOTTO ist weiters berechtigt, die Veranstaltung jederzeit zu beenden, sollten behördliche Auflagen, sonstige Verfügungen oder fehlende Genehmigungen und/oder Handlungen oder Unterlassungen des Vertragspartners, ihm zurechenbarer Gäste oder auch Dritter die vorzeitige Beendigung erfordern. Punkt 5.6 letzter und vorletzter Satz gelten sinngemäß.

20.8.    Für den Fall, dass Gäste des Vertragspartners andere Veranstaltungen, die im Hotel MOTTO stattfinden, durch ungebührliches Verhalten stören oder Personen oder Gegenstände gefährden, ist Hotel MOTTO berechtigt, diese Gäste der Veranstaltungsräumlichkeiten zu verweisen. Die vereinbarte Mindestkonsumation wird auch in diesem Fall voll in Rechnung gestellt.

20.9.    Eine Bewerbung der Veranstaltung durch den Vertragspartner ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch Hotel MOTTO (auch betreffend Text und Aufmachung der Bewerbung, mit oder ohne konkrete Verwendung der Bezeichnung Hotel MOTTO) per E-Mail zulässig.

20.10.    Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass nur im Rahmen des bestehenden Betriebsanlagengenehmigungsbescheides Musik gespielt werden darf. Die dafür zu entrichtenden Gebühren und Abgaben (bspw AKM Abgaben) trägt der Vertragspartner und hält Hotel MOTTO vollkommen schadlos.

20.11.    Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung und Aufstellung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen im Vorhinein mit Hotel MOTTO abzustimmen und sodann durch hierzu befähigte Personen durchführen zu lassen. Alle feuerpolizeilichen Brandschutzbestimmungen sowie sämtliche sonstigen gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände, eingebrachte Transportverpackungen, Umverpackungen und alle sonstigen Verpackungsmaterialien sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Kommt der Vertragspartner dieser Regelung nicht nach, so hat Hotel MOTTO das Recht, eine Entfernung, Entsorgung und/oder (sofern notwendig) kostenpflichtige Lagerung vorzunehmen. Ist die Entfernung mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, so hat Hotel MOTTO die Möglichkeit, die Gegenstände in den Räumlichkeiten zu belassen und für die Dauer des Verbleibs die jeweilige Raummiete zu berechnen. Hotel MOTTO bleibt der Nachweis eines höheren Schadens unbenommen.

20.12.    Werden vom Vertragspartner eigene elektrische Anlagen eingebracht, so bedarf es vor Anschluss an das Stromnetz der schriftlichen Zustimmung von Hotel MOTTO. Der anfallende Stromverbrauch wird nach den gültigen Bereitstellungs- und Arbeitspreisen berechnet, wie das Versorgungsunternehmen sie Hotel MOTTO belastet. Eine pauschale Erfassung und Berechnung steht Hotel MOTTO frei. Durch Anschluss auftretende Störungen oder Defekte an den technischen Anlagen von Hotel MOTTO Vienna gehen zu Lasten des Vertragspartners. Der Vertragspartner hat nach schriftlicher Zustimmung von Hotel MOTTO auch die Möglichkeit, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu verwenden. Dafür kann Hotel MOTTO Anschluss- und Verbindungsentgelte in Rechnung stellen. Der Vertragspartner hat die Betriebssicherheit der Geräte zu gewährleisten und auf Verlangen Hotel MOTTO nachzuweisen.

20.13.    Beschafft Hotel MOTTO für den Vertragspartner technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten, handelt Hotel MOTTO im Namen und auf Rechnung des Vertragspartners; dieser haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt Hotel MOTTO von allen Ansprüchen Dritter auf erstes schriftliches Anfordern frei. Eine Haftung von Hotel MOTTO wegen nicht rechtzeitiger Beschaffung oder einer Mangelhaftigkeit der beschafften Einrichtungen ist ausgeschlossen.

21.    Rücktritt vom Veranstaltungsvertrag durch den Vertragspartner bzw. Reduktion des Vertragsumfanges – Stornogebühr

21.1.    Bei Stornierung des Veranstaltungsvertrages bzw. Reduktion des Vertragsumfanges (welche jedenfalls schriftlich, per E-Mail ausreichend, zu erfolgen hat) nach Abschluss des Veranstaltungsvertrages ist der Vertragspartner, ausgenommen in Fällen Höherer Gewalt und sofern von Hotel MOTTO schuldhaft zu vertreten, zur Leistung der nachfolgend genannten Zahlungen als Reuegeld im Sinne des § 909 ABGB (im Folgenden „Stornogebühr“) verpflichtet. Eine gänzliche oder teilweise Stornierung des Veranstaltungsvertrages bzw. Reduktion des Vertragsumfanges von Buchungen durch den Vertragspartner nach Abschluss des Veranstaltungsvertrages bis spätestens 3 Monate vor dem Anreisetag ist kostenfrei möglich; allenfalls davor geleistete Anzahlungen verbleiben aber jedenfalls bei Hotel MOTTO und gelten in diesem Fall in selber Höhe als anwendbare Stornogebühr. Stornierte Raummieten und sonstige Lieferungen und Leistungen können von Hotel MOTTO an Dritte vergeben werden, ohne dass sich der sich daraus ergebende Vorteil für das Hotel MOTTO auf die Höhe der Stornogebühr auswirkt. Die Stornogebühr beträgt: 

  • 60% der vereinbarten und von der Stornierung des Veranstaltungsvertrages betroffenen Vertragssumme zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer, wenn die Stornierung des Veranstaltungsvertrages später als 90 Kalendertage aber früher als 60 Kalendertage vor Beginn des Ersten Kalendertages der Veranstaltung Hotel MOTTO zugeht.
  • 80% der vereinbarten und von der Stornierung des Veranstaltungsvertrages betroffenen Vertragssumme zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer, wenn die Stornierung des Veranstaltungsvertrages später als 60 Kalendertage aber früher als 14 Kalendertage vor Beginn des Ersten Kalendertages der Veranstaltung Hotel MOTTO zugeht.
  • 95% der vereinbarten und von der Stornierung des Veranstaltungsvertrages betroffenen Vertragssumme zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer, wenn die Stornierung des Veranstaltungsvertrages später als 14 Kalendertage aber früher als 72 Stunden vor Beginn des Ersten Kalendertages der Veranstaltung Hotel MOTTO zugeht.
  • Eine Stornierung später als 72 Stunden vor Beginn des Ersten Kalendertages der Veranstaltung ist unzulässig, die Stornogebühr beträgt in diesem Fall 100% der vereinbarten und von der Stornierung des Veranstaltungsvertrages betroffenen Vertragssumme zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer.

21.2.    Die Geltendmachung darüberhinausgehender Schadenersatzansprüche bleibt Hotel MOTTO unbenommen. Sollten bereits Teilzahlungen/Anzahlungen eingegangen sein, so werden diese einbehalten und auf die Stornogebühr in Anrechnung gebracht.

21.3.    Bei einer nachträglichen Reduktion der Personenzahl einer gebuchten Veranstaltung durch den Vertragspartner werden 100% der vereinbarten Vertragssumme zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Im umgekehrten Falle einer Erhöhung der Personenzahl erhöht sich die Vertragssumme nach Maßgabe der zusätzlich anwesenden Teilnehmer gemäß der gültigen Preisliste von Hotel MOTTO (Listenpreis) zum Zeitpunkt der Veranstaltung.

21.4.    Saisonbedingt (z.B. Silvester, Advent-Wochenenden, Ostern, Weihnachten, Feiertage, Eventtage können gesonderte Stornobedingungen nach den von Hotel MOTTO im Rahmen der Buchung bekanntgegebenen Bedingungen zur Anwendung gelangen. 

21.5.    In Abweichung zu § 909 ABGB wird für die oben beschriebenen Fälle einer (allenfalls teilweisen) Stornierung des Veranstaltungsvertrages bzw. Reduktion des Vertragsumfanges vereinbart, dass Hotel MOTTO zusätzlich zu den oben unter Punkt 6.1 dieser AGB genannten Stornogebühren zur Verrechnung des Ersatzes folgender Aufwendungen berechtigt ist:

  • sämtliche Drittkosten, die Hotel MOTTO in Zusammenhang mit dem Veranstaltungsvertrag erwachsen sind und von Hotel MOTTO (in Erwartung der Umsetzung der vertraglich vereinbarten Lieferungen und Leistungen) übernommen wurden und die nicht rückerstattungsfähig sind;
  • sämtliche Spesen, die von Hotel MOTTO im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsvertrag bezahlt wurden;
  • sämtliche Anzahlungen in angemessener Höhe, die Hotel MOTTO in Zusammenhang mit dem Veranstaltungsvertrag an dritte Anbieter geleistet hat, soweit diese nicht zurückverlangt werden können; und 
  • sämtliche Stornogebühren, die von dritten Anbietern im Hinblick auf die vertraglichen Verpflichtungen von Hotel MOTTO gegenüber solchen Dritten im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsvertrag eingehoben werden.

Die Verrechnung der oben genannten Aufwendungen erfolgt gegen Nachweis.

21.6.    Jede Stornierung des Veranstaltungsvertrages bzw. Reduktion des Vertragsumfanges ist schriftlich bekannt zu geben (per E-Mail ausreichend). Der Eingang wird von Hotel MOTTO schriftlich bestätigt werden. 

22.    Rücktritt durch Hotel MOTTO
22.1.    Sieht der Veranstaltungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde diese Anzahlung vom Vertragspartner nicht oder nicht fristgerecht geleistet, kann Hotel MOTTO unter schriftlicher Nachfristsetzung (per E-Mail ausreichend) von nicht mehr als 3 Kalendertagen vom Veranstaltungsvertrag zurücktreten.

22.2.    Hotel MOTTO ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Veranstaltungsvertrag bzw. zur Kündigung des Veranstaltungsvertrages aus wichtigem Grund unter schriftlicher Nachfristsetzung (per E-Mail ausreichend) von nicht mehr als 3 Kalendertagen berechtigt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn:

  • der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt;
  • die Erfüllung des Veranstaltungsvertrages wegen höherer Gewalt (einschließlich Pandemien und behördlicher Anordnungen als Folge solcher Pandemien, einschließlich COVID-19) , Streik oder anderer von Hotel MOTTO nicht zu vertretender Umstände unmöglich ist;
  • der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über sich und/oder ihm zurechenbare Gäste macht;
  • der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzwidrig ist;
  • der Vertragspartner den Namen von Hotel MOTTO mit werbenden Maßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht;
  • der Vertragspartner vertragsgegenständliche Räumlichkeiten ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung des Hotel MOTTO untervermietet werden oder sonst wie einem Dritten zur Nutzung überlässt;
  • der Vertragspartner oder eine ihm zurechenbare Person von den gemieteten Räumen einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten gegenüber Hotel MOTTO oder seinen Mitarbeitern oder den im Hotel aufhältigen Gästen oder Dritten diesen den gemeinsamen Aufenthalt verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Integrität schuldig macht, wobei Versuch und begründeter Verdacht genügt;
  • der Vertragspartner oder eine ihm zurechenbare Person von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die vereinbarte Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird; oder
  • die Inanspruchnahme der gebuchten Lieferungen und Leistungen nach freiem Ermessen von Hotel MOTTO geeignet ist oder sein kann, die Sicherheit oder das Ansehen von Hotel MOTTO in der Öffentlichkeit zu gefährden.

22.3.    Ansprüche von Hotel MOTTO auf Ersatz des durch die Vertragsaufhebung/Kündigung entstandenen Schadens bleiben unberührt aufrecht.

23.    Beistellung eines Ersatzveranstaltungsraumes
23.1.    Der Vertragspartner und die ihm zurechenbaren Gäste haben keinen Anspruch auf Nutzung bestimmter Räumlichkeiten von Hotel MOTTO. Sofern der Vertragspartner nicht Verbraucher ist, kann Hotel MOTTO dem Vertragspartner einen adäquate Ersatzveranstaltungsraum mit jedenfalls gleichwertigem oder höherem Standard zur Verfügung stellen, wenn dies sachlich gerechtfertigt und den dem Vertragspartner zurechenbaren Gästen nicht gänzlich unzumutbar ist.

23.2.     Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn die reservierten Räume unbenutzbar geworden sind, eine von Hotel MOTTO nicht grob verschuldete Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt zwingend bedingen. 

23.3.    Hotel MOTTO wird den Vertragspartner unverzüglich schriftlich (per E-Mail ausreichend) spätestens 7 Kalendertage vor Beginn des Ersten Tages der Veranstaltung über eine allenfalls notwendige Unterbringung in einer Ersatzunterkunft informieren und notwendige Fahrten vom Hotel MOTTO zum Ersatzveranstaltungsraum und retour jeweils unentgeltlich zur Verfügung stellen. Darüber hinaus stehen dem Vertragspartner sowie den dem Vertragspartner zurechenbaren Gästen weitergehender Ersatz für zusätzliche Aufwendungen zu, soweit sie durch die räumliche Verschiebung in den genannten Ersatzveranstaltungsraum kausal verursacht wurden.

23.4.    Lehnt der Vertragspartner die Unterbringung in einen Ersatzveranstaltungsraum binnen 5 Kalendertagen nach Bekanntgabe durch Hotel MOTTO schriftlich (wiederum per E-Mail ausreichend) ab, so gilt der Veranstaltungsvertrag als aufgehoben und alle bis zu diesem Zeitpunkt vom Vertragspartner erbrachten Zahlungen im Zusammenhang mit dem aufgelösten Veranstaltungsvertrag sind binnen Wochenfrist nach Aufhebung von Hotel MOTTO zurück zu überweisen. Im umgekehrten Fall gilt der angebotene Ersatzveranstaltungsraum als vom Vertragspartner akzeptiert. Hotel MOTTO kann einen solchen Rücktritt durch den Vertragspartner auch einseitig wieder abwenden, wenn Hotel MOTTO auf die aus obigen Bestimmungen resultierende räumliche Verschiebung in einen Ersatzveranstaltungsraum binnen 24 Stunden ab Zugang der Ablehnung derselben durch den Vertragspartner schriftlich (per E-Mail ausreichend) gegenüber dem Vertragspartner verzichtet.

24.    Rechte von Hotel MOTTO
24.1.    Die Reinigung von über den gewöhnlichen Gebrauch in Hotelräumlichkeiten hinausgehenden Verunreinigungen von Einrichtungsgegenständen oder sonstigen Teilen des FF&E bzw. die entsprechenden Kosten deren Reparatur sowie, sofern notwendig, deren Austausches (zum Neuwert) können von Hotel MOTTO an den Vertragspartner in Rechnung gestellt werden. Vertragspartner und die ihm zurechenbaren Gäste (sofern volljährig und direkt persönlich verantwortlich) haften wiederum zur ungeteilten Hand.

24.2.    Hotel MOTTO kann dem Vertragspartner und/oder den ihm zurechenbaren Gästen aus begründetem Anlass Hausverbot erteilen. 

25.    Haftung von Hotel MOTTO für Schäden oder Verlust an eingebrachten Gegenständen
25.1.    Für eingebrachte Gegenstände des Vertragspartners und/oder der ihm zurechenbaren Gäste gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 970 ff ABGB. Hotel MOTTO haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (und damit abhängig von den dort normierten Voraussetzungen). Der Ersatzanspruch erlischt jedoch, wenn der Schaden nicht sofort ab Kenntnis Hotel MOTTO angezeigt wird. Kostbarkeiten, Geld oder Wertpapiere sind in der hoteleigenen Schließfachanlage an der Rezeption kostenfrei zu deponieren, widrigenfalls die Haftung von Hotel MOTTO, soweit eine solche Hinterlegung zumutbar ist, ausgeschlossen gilt. Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann von Hotel MOTTO ohne Grund abgelehnt werden, insbesondere wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Vertragspartner und/oder Gäste gewöhnlich in Verwahrung geben. Dasselbe gilt für die verpflichtende Hinterlegung von Mänteln und Taschen in der Garderobe.

25.2.    Zurückgebliebene Gegenstände des Vertragspartners gelten nicht als von Hotel MOTTO verwahrt bzw. vom Vertragspartner eingebracht und werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Hotel MOTTO bewahrt diese Gegenstände 3 Monate gegen Kostenersatz oder Lagergebühr bei Drittlagerung auf. Danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

25.3.    Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens Hotel MOTTO nicht oder nur eingeschränkt nach Maßgabe zwingender gesetzlicher Bestimmungen. Der Abschluss einer erforderlichen Versicherung ist ausschließlich Sache des Vertragspartners.

26.    Haftung des Vertragspartners sowie von Hotel MOTTO (soweit nicht nach Punkt 10 dieser AGB oben)
26.1.    Der Vertragspartner sowie die ihm zurechenbaren Gäste (letztere soweit volljährig und direkt kausal verantwortlich) haften gegenüber Hotel MOTTO zur ungeteilten Hand für sämtliche Schäden, die von Ihnen selbst (einschließlich nicht volljähriger Gäste) oder durch Dritte, die wiederum dem Vertragspartner und/oder den ihm zurechenbaren Gästen zuzurechnen sind, schuldhaft zu vertreten sind.

26.2.    Die Haftung von Hotel MOTTO gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes für leichte Fahrlässigkeit wird, mit Ausnahme von Personenschäden, gänzlich ausgeschlossen. Die Haftung gegenüber Verbrauchern für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden (auch als Folge eines Personenschadens) im Rahmen der leichten Fahrlässigkeit wird ebenfalls ausgeschlossen.

26.3.    Hotel MOTTO haftet gegenüber Unternehmern für alle gesetzlichen und vor-, haupt- bzw. nebenvertraglichen Ansprüche wiederum mit Ausnahme von Personenschäden grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden wird gegenüber Unternehmern, außer bei krass grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, ausgeschlossen. Die Haftungssumme ist gegenüber Unternehmern, bei einfach grober Fahrlässigkeit, mit dem dreifachen Wert der jeweils vereinbarten Vertragssumme, jedenfalls aber mit der jeweils verfügbaren Haftpflichtversicherungssumme des Hotel MOTTO betraglich begrenzt.

26.4.    Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch Hotel MOTTO eingesetzten Unternehmen, ihrer Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen.

26.5.    Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners, soweit dieser nicht Verbraucher nach dem Konsumentenschutzgesetz ist, gegen Hotel MOTTO aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Veranstaltungsvertrag verjähren (i) 12 Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, sowie (ii) jedenfalls nach Ablauf von 12 Monaten ab Beginn des Ersten Kalendertages der Veranstaltung, was immer aus (i) oder (ii) früher ist. Für Verbraucher nach dem Konsumentenschutzgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

26.6.    In Zusammenhang mit der Bereitstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge im räumlichen Nahebereich des Hotel MOTTO tritt der Vertragspartner in ein gesondertes Vertragsverhältnis mit allfälligen Garagenbetreibern. Bei Verwendung öffentlicher Parkplätze erfolgt diese auf eigene Gefahr des Vertragspartners bzw. der ihm zurechenbaren Gäste; jede diesbezügliche Haftung von Hotel MOTTO gilt in diesem Zusammenhang als ausgeschlossen.

27.    Tierhaltung
27.1.    Tiere dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Hotel MOTTO und allenfalls gegen eine zusätzliche Vergütung in das Hotel MOTTO gebracht werden.    

27.2.    Der Vertragspartner bzw. die ihm zurechenbaren Gäste sind zur ungeteilten Hand verpflichtet, ein mitgebrachtes Tier während des Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf eigene Kosten durch dafür geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen. Tiere dürfen sich nicht unbeaufsichtigt außerhalb der Veranstaltungsräume aufhalten. In Bar- und Restauranträumlichkeiten Fitnessbereichen und Wellnessbereichen dürfen sich Tiere jedenfalls nicht aufhalten. Hunde haben in allen Hotelbereichen Beißkorb und Leine zu tragen.

27.3.    Der Vertragspartner bzw. die ihm zurechenbaren Gäste haben über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung an Hotel MOTTO zu erbringen. Der Vertragspartner bzw. die ihm zurechenbaren Gäste haften gegenüber Hotel MOTTO zur ungeteilten Hand für sämtliche Schaden, die mitgebrachte Tiere verursachen. Der Schaden umfasst insbesondere auch sämtliche Ersatzleistungen, die Hotel MOTTO gegenüber Dritten zu erbringen hat (einschließlich damit verbundener Kosten).

27.4.    In den Wellness- und Fitnessbereichen dürfen sich Tiere jedenfalls nicht aufhalten.

28.    Gerichtsstand und Rechtswahl
28.1.    Diese AGB sowie der Veranstaltungsvertrag unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung und gelten als ausgeschlossen.

28.2.    Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesen AGB sowie dem Veranstaltungsvertrag ergeben oder die sich auf deren Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, ist ausschließlich das in Handelssachen zuständige Gericht in Wien zuständig.

28.3.    Wurde der Veranstaltungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat oder in Österreich beschäftigt ist, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher gemäß § 14 Abs 1 KSchG ausschließlich bei dessen allgemeinen Gerichtsstand (Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthaltsort oder Beschäftigungsort des Verbrauchers) eingebracht werden. Bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten unter EuGVVO-Mitgliedstaaten richtet sich die Zuständigkeit für Verbraucher nach den Art 15 ff EuGVVO. Hat der beklagte Verbraucher weder einen Wohnsitz noch eine Niederlassung im Sinne von Art 15 Abs 2 EuGVVO in einem Mitgliedstaat, so bestimmt sich die Zuständigkeit gemäß Art 4 Abs 1 EuGVVO vorbehaltlich der Art 22 bis 23 EuGVVO nach nationalem Recht.

28.4.    Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie auch des Veranstaltungsvertrages können ausschließlich in Schriftform (per E-Mail ausreichend, soweit gesetzlich zulässig) erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Vertragspartner sind jedenfalls unwirksam.

29.    Sonstiges
29.1.    Sollten einzelne Punkte dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame, die ihr nach dem (wirtschaftlichen) Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu vereinbaren. Im Falle sonstiger Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.

29.2.    Bei Berechnung einer Frist, welche nach Kalendertagen bestimmt ist, wird jener Kalendertag nicht mitgerechnet, in welchem der Zeitpunkt oder das Eintreten fällt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll. Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf denjenigen Kalendertag der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Kalendertag entspricht, von welchem die Frist zu zählen ist. Fehlt dieser Kalendertag in dem Monat, ist der in diesem Monat letzte Kalendertag davor maßgeblich.
 

Conditions of participation for the Christmas Giveaway with HOTEL MOTTO

1. The Giveaway is not affiliated with Instagram and is in no way sponsored, endorsed or organized by Instagram. The organizer and thus recipient of the information provided by participants is not Instagram, but Hotel Motto BetriebsgesmbH | Bruno-Kreisky-Platz 1 | 1220 Wien | Österreich, as operator of the Instagram account @hotelmottovienna

2. Participation in the competition is only possible under the conditions listed here. By participating, participants expressly accept these conditions of participation and data protection. The organizer reserves the right to cancel or terminate the competition at any time without prior notice and without giving reasons.

3. In the period of of 03.12.22 9:00 AM until 27.12.2022 11:59 PM four giveaways will be published. Winners will be randomly selected and contacted/announced 72 hours after participating in the respective giveaway. Participation is only possible within the participation period. The participation period is 72 hours from publishing each respective giveaway. Comments and actions received after the closing date will not be considered in the draw.

4. The prize for the competition is different for each day of the giveaway and will be announced on the respective days. There are no hidden additional costs for the winners. Please note that journeys are not included. The vouchers will be redeemable until 31.12.2024 upon request and availability. There is no cash alternative for the prize, and provision of the prize is not negotiable or transferable.

5. To participate in the competition the participants need to follow the respective instuctions of each giveaway, which are laid out in the caption of each post.

6. The participation in the Giveaway is free and possible from the age of 18. Only winners with a residence within the EU area can be considered. Participation is not limited to customers of the organizer and is not dependent on the purchase of goods or services. The Promoter reserves the right, at its sole discretion, to exclude any person from participation for justifiable reasons, such as: (a) in the event of manipulation in connection with access to or implementation of the Giveaway, (b) in the event of violations of these terms and conditions of participation, (c) in the event of unfair practices, or (d) in the event of false or misleading information in connection with participation in the Giveaway.

7. Commenting on the post multiple times will not increase your chance of winning.

8. Comments that violate Instagram or Facebook guidelines, Austrian law, our netiquette and/or copyright will be removed without notice after becoming known. Those participants are thus excluded from the draw.

9. The draw for the prizes will take place within 72 hours after publishing the giveaway, excluding the public, in a random draw among all participants. Participation in the draw requires that all participation points under point 5 and point 6 have been fulfilled.

10. The winners will be published/contacted via private message on Instagram. Winners must send their contact and address details within one week (from notification of winning) via private message to the Instagram profile @hotelmottovienna or via email to hello@hotelmotto.at If winners do not confirm acceptance of the prize within this time, their claim to the prize will be forfeited without compensation and the prize may be transferred to another participant by the organizer. There is no obligation to accept the prize.

11. The vouchers will be redeemable until 31.12.2024 upon request and availability. No cash compensation.

12. Data protection provisions

In so far as personal data of participants is collected in the context of the competition, it will be collected, processed and used by the organizer exclusively for the purpose of carrying out the competition and deleted within 30 days after the end of the competition.
The participant is responsible for the correctness and completeness of his/her submitted data.
The participant also agrees that his name (account) used on Instagram or Facebook or his winning entry could be published on the organizer's account in case he wins.
All other data protection provisions of the organizer can be viewed in the privacy policy: https://www.hotelmotto.at/datenschutz
13. The consent can be revoked at any time by deleting the corresponding entry. In this case, the participant declares at the same time to no longer participate in the competition.

14. Legal recourse is excluded.